AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KLEO GmbH für Maklerleistungen · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Maklerleistungen der KLEO GmbH, Theodorstraße 3, 90489 Nürnberg („KLEO“), gegenüber Eigentümern, Kaufinteressenten und Beibringern. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn KLEO ihnen in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
§ 2 Leistungen
KLEO weist die Gelegenheit zum Abschluss von Kaufverträgen über Immobilien, insbesondere Mehrfamilienhäuser, nach oder vermittelt solche Verträge. Für Eigentümer ist die Tätigkeit provisionsfrei, sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist.
§ 3 Vertraulichkeit
Alle Objektinformationen, insbesondere Exposés, Adressen, Mietaufstellungen und Unterlagen, sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von KLEO. Kommt ein Vertrag mit einem Dritten zustande, dem der Empfänger die Informationen unbefugt weitergegeben hat, ist der Empfänger KLEO zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet, höchstens in Höhe der Provision, die bei eigenem Abschluss angefallen wäre.
§ 4 Vorkenntnis
Ist dem Kaufinteressenten ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, teilt er dies KLEO unverzüglich in Textform mit und weist die Vorkenntnis auf Verlangen nach.
§ 5 Provision
Der Provisionsanspruch gegenüber dem Käufer entsteht mit Abschluss eines wirksamen notariellen Kaufvertrags, der durch den Nachweis oder die Vermittlung von KLEO zustande kommt. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Exposé bzw. der Provisionsvereinbarung in Textform, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Provision ist mit Beurkundung des Kaufvertrags fällig.
Der Anspruch entsteht auch, wenn statt des Kaufs ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt, etwa der Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Eigentümergesellschaft, der Erwerb eines Erbbaurechts oder der Erwerb durch eine dem Interessenten wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft.
§ 6 Tätigkeit für beide Seiten
KLEO darf für Verkäufer und Käufer tätig werden und verhält sich dabei neutral.
§ 7 Beibringer
Für die Empfehlung eines Eigentümers erhält der Beibringer eine Beteiligung an der Provision nur, wenn dies vorab in Textform vereinbart wurde. Der Anspruch entsteht erst, wenn die Provision vollständig bei KLEO eingegangen ist. Der Beibringer stellt sicher, dass er den Eigentümer mit dessen Einverständnis vermittelt.
§ 8 Angaben und Haftung
Objektangaben beruhen auf Informationen des Eigentümers und Dritter. KLEO prüft sie mit der gebotenen Sorgfalt, übernimmt für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit aber keine Gewähr. KLEO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KLEO nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
§ 9 Datenschutz
Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Nürnberg. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.